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Bewerbung  für DIE GROßE KUNSTAUSSTELLUNG im AK68 in Wasserburg am Inn

Bewerbung 2026

Wie jedes Jahr veranstaltet der Arbeitskreis 68 die Große Kunstausstellung im Rathaus und Ganserhaus. Im Namen des AK68 möchten wir Sie herzlich einladen, zu dieser jurierten Jahresausstellung einzureichen.

Die Einladung richtet sich an alle interessierten Künstlerinnen und Künstler. Es können bis zu fünf Arbeiten eingereicht werden, die nicht älter als drei Jahre sein sollten.

Bewerbungsformalitäten und Bedingungen könnt ihr dem Formblatt entnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Falls Du Fragen hast, schreibe uns direkt über dieses Formular

GROSSE KUNSTAUSSTELLUNG 2026
25.07.– 23.08.2026

Wie jedes Jahr veranstaltet der Arbeitskreis 68 die Große Kunstausstellung im Rathaus und der alten Polizeistation. Im Namen des AK68 möchten wir Sie herzlich einladen, zu dieser jurierten Jahresausstellung einzureichen.

Einreichung

Ablauf der Einreichungsfrist:
Freitag, 22.05.2026, 17 Uhr (An diesem Tag muss die Einreichung in der alten Polizeiinspektion vorliegen)

Senden Sie Ihre Einreichungsunterlagen an:
AK68, Alte Polizeiinspektion
Kaspar-Aiblinger-Platz 5
83512 Wasserburg am Inn

Die Einladung richtet sich an alle interessierten Künstlerinnen und Künstler. Es können bis zu fünf Arbeiten eingereicht werden, die nicht älter als drei Jahre sein sollten.

Die Einreichungsgebühr beträgt 20 EUR (AK68-Mitglieder) bzw. 30 EUR (Nichtmitglieder) und muss spätestens am Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist auf dem Konto des AK68 eingegangen sein:

DE90 7115 2680 0000 0231 43

Bitte geben Sie als Betreff »GKA 2026 Einreichung« und Ihren Namen an. Wenn die Einreichungsgebühr nicht fristgerecht eingeht, wird Ihre Einreichung nicht zur Jurierung zugelassen.

Zugelassen sind alle künstlerischen Medien. Die Jurierung wird anhand von Farbfotos/-ausdrucken (maximal 5, Größe mindestens 15x21 cm, maximal DIN A4, keine Dias) durchgeführt. (Bei anderen Medien natürlich anhand von Videos u.Ä.)

Bitte alle zur Bewerbung eingereichten Abbildungen der Werke deutlich lesbar mit folgenden Angaben beschriften (am besten auf der Vorderseite): Künstler, Buchstabe gemäß Einreichungsformular sowie ggf. »Oben« bzw. »Unten«.

Es besteht die Möglichkeit, einjurierte Werke nach Einlieferung für 20 EUR bzw. 30 EUR (Skulptur) kataloggerecht fotografieren zu lassen. Bitte kreuzen Sie dann das Feld »Foto erstellen« im Einreichungsformular an. Über die Anfertigung des/der Fotos erhalten Sie im Anschluss eine separate Rechnung vom Fotografen.

Geben Sie in Ihren Versandumschlag nur das vollständig ausgefüllte Einreichungsformular, jeweils eine Abbildung für jedes eingereichte Kunstwerk und evtl. eine Vita, ggf. einen frankierten Rücksendeumschlag. Bitte reichen Sie keine Visitenkarten, Kataloge, Broschüren, Flyer u.Ä. ein. Geben Sie Ihre Einreichungsunterlagen lose in den Umschlag. Bitte möglichst keine Mappen, Büroklammern, Klarsichthüllen, Hefter u.Ä. Wir senden Ihre Unterlagen gerne zurück, wenn Sie einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag im Format DIN A4 beilegen.

Natürlich können Sie auch Ihre Originale einreichen. Bitte halten Sie diesbezüglich mit unserer Geschäftsstellenleiterin Rücksprache. Kleinformatige Originale sind kein Problem; großformatige Originale können rein platzmäßig problematisch werden.

Objekte, die in die Ausstellung aufgenommen wurden, können von den Künstlern vor Ende der Ausstellung nicht mehr zurückgenommen werden.

Objekteinlieferung

Termin für die Einlieferung:
Samstag, 20.06.2026 13 bis 18 Uhr

AK68, Alte Polizeiinspektion
Kaspar-Aiblinger-Platz 5
83512 Wasserburg am Inn

Bitte bei der Einlieferung die Arbeiten selbst auspacken und das Verpackungsmaterial wieder mitnehmen.

Objektabholung

Termin für die Objektabholung:
Sonntag, 23.08.2026, 18 bis 20 Uhr

Sie können bei Verhinderung eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung beauftragen. Bitte geben Sie dem Abholer in diesem Fall eine Vollmacht mit. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstellenleitung (große Arbeiten, Skulpturen) kann zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden. Der AK68 ist nicht verpflichtet, die Legitimation des Abholers zu überprüfen. Der AK68 behält sich eine Lagergebühr von 50 EUR pro angefangene Woche vor, wenn Objekte innerhalb von sechs Wochen nach dem oben genannten Termin nicht abgeholt sind.

Der AK68 weist darauf hin, dass die Ausstellung bis zum 24.08.2026, 18 Uhr, geöffnet ist und daher keinesfalls Objekte vorher abgeholt werden können!

Preis »Junge Kunst«

Der AK68 möchte junge Nachwuchskünstler mit einem Preis fördern. Der Preis ist mit 1.000 EUR dotiert und wird von der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn finanziert. Bewerben können sich junge Künstler bis zum vollendeten 35. Lebensjahr: Kreuzen Sie bitte auf dem Einreichungsformular das entsprechende Feld an, wenn Sie sich bewerben möchten.

Jurierung

Mit der Einreichung akzeptieren Sie die Entscheidungen der Jury. Diese sind nicht anfechtbar. Von den fünf Juroren werden drei auf der Mitgliederversammlung des AK68 gewählt und zwei vom Vorstand des AK68 entsendet. Die Jury behält sich vor, Werke, die stark von der Darstellung auf dem Foto abweichen, nachträglich auszujurieren. Achten Sie daher bitte auf eine gute Bildqualität. Über das Ergebnis der Jurierung werden Sie per E-Mail oder telefonisch informiert. Bitte sehen Sie davon ab, nach der Jurierung bei der Jury, beim Vorstand oder bei der Geschäftsstellenleitung nach dem Ergebnis der Jurierung nachzufragen. Das kostet unnötig Zeit. Alle Einreicher werden zügig nach der Jurierung benachrichtigt.

Wenn Sie selbst über digitale Abbildungen der Werke für den Katalog (Format tiff oder jpg, Auflösung 300 dpi, Breite

15 cm) verfügen, schicken Sie diese bitte unverzüglich nach der Benachrichtigung über die Einjurierung mit der Angabe »GKA 2026« und Ihrem Namen im Betreff an den Fotografen Martin Weiand: m.weiand@fineartservice.de.

Katalog

Es wird ein Katalog mit einer Farbabbildung pro Teilnehmer erstellt. Dafür ist eine Kataloggebühr von 25 EUR zu entrichten – ebenfalls als Überweisung auf das Konto des AK68 (siehe oben) innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung über die Einjurierung. Bitte geben Sie als Betreff »GKA 2026 Katalog« und Ihren Namen an. Jeder Ausstellungsteilnehmer erhält zwei Freiexemplare des Katalogs (im Ganserhaus oder Rathaus).

Haftung

Der AK68 übernimmt keine Haftung für die eingereichten Arbeiten vor Ausstellungsbeginn und nach Ausstellungsende. Er schließt für die ausgestellten Arbeiten eine Versicherung ab – von Ausstellungsbeginn bis Ausstellungsende. Kleinskulpturen bis 30 cm müssen mit einem Glassturz gesichert sein, wenn die Versicherung bei Schäden haften soll. Eventuelle Schäden an den eingereichten Exponaten sind sofort nach Bekanntwerden, spätestens aber bei der Abholung dem AK68 zu melden. Der AK68 bestätigt dann ggf. Schäden bei der Abholung gegenüber dem Abholer und meldet den Schaden bei der Versicherung. Die Versicherung leistet erfahrungsgemäß nur bis zum nachweislichen Verkaufswert Ersatz.

Provision

Kommt im Verlauf der Ausstellung der Verkauf eines Kunstwerks zustande, erhält der AK68 eine Vermittlungsgebühr von 30 % des Verkaufspreises (zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit den besten Grüßen
Katrin Meindl (1. Vorsitzende AK68)

HIER NOCHMAL ALLE WICHTIGEN DATEN:


Einreichungsfrist

Fr., 22.05.2026 17 Uhr

Objekteinlieferung
Sa.,20.06.2026 13 bis 18 Uhr

Vernissage
Sa., 25.07.2026 17 Uhr

Objektabholung
So., 23.08.2026 18 bis 20 Uhr

Einreichungsgebühr
20 € (Mitglieder) 30 € (Nichtmitgl.)

Fotogebühr
20 €, 30 € (Skulptur)

Kataloggebühr
25 €

Unterlagenformat für Einreichung
max. DIN A4

Konto für Überweisungen
DE90 7115 2680 0000 0231 43